Unsere Alters-und Ehrenabteilung

Das brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz gibt vor, dass der ehrenamtliche Einsatzdienst in einer Freiwilligen Feuerwehr spätestens mit dem vollendeten 67.  Lebensjahr endet. Über Art und Umfang der Verwendung in der Einsatzabteilung nach Vollendung des 67. Lebensjahres kann der zuständige Träger jedoch entscheiden.

Grundsätzlich wechselt damit jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr mit Vollendung des 67. Lebensjahres in die Alters- & Ehrenabteilung und kann dort der Feuerwehr weiterhin treu bleiben.
Vor allem können sie als Gäste in Ausbildungsdiensten ihren großen Erfahrungsschatz den nachfolgenden Generationen weitergeben oder beispielsweise an außerdienstlichen Veranstaltungen mitwirken und sind somit weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr.

Wir danken unseren Kamerad:innen, welche bereits in der Alters- und Ehrenabteilung sind, für ihre langjährige Einsatzbereitschaft!

Weiterführende Informationen: Die Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr und des Löschzugs Zeuthen

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