Allgemeine Fragen und Antworten zur Feuerwehr im Einsatz
Wann ruft man eigentlich die Feuerwehr?
Gesetzlich geregelt ist, dass die Feuerwehr bei Schadfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht wurden, Hilfe zu leisten hat und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren schützen soll. Im Übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohenden Lagen technische Hilfe zu leisten. Kurz gesagt, immer dann, wenn es unmittelbare Gefahren zu beseitigen gilt oder Mensch und Tier gerettet werden müssen.
Muss ich die Kosten der Feuerwehr bezahlen?
Wählen Sie die 112 in gutem Glauben, es ist jedoch kein Einsatz nötig, trägt die Allgemeinheit die entstandenen Kosten. Bei einer absichtlichen Fehlalarmierung ist der Einsatz jedoch zu bezahlen. Außerdem gilt: die Menschenrettung ist immer kostenfrei. Brandbekämpfungseinsätze sind kostenfrei, es sei denn, es handelt sich um Brandstiftung und der Verursacher wird ermittelt. Technische Hilfeleistungen wie bspw. das Absägen sturmgeschädigter Bäume und Äste oder das Auspumpen eines Kellers sind kostenpflichtig. Diese werden jedoch in der Regel, bei entsprechendem Versicherungsschutz, von den Versicherungen übernommen.
Was passiert, wenn ich die 112 rufe?
Der Notruf wird zunächst von der zuständigen Leitstelle entgegengenommen. Der Disponent der Leitstelle alarmiert daraufhin die laut Alarm- und Ausrückeordnung zuständigen Feuerwehren. Wenn Sie beispielsweise aufgrund einer verletzten Person den Notruf wählen, kann Ihnen der Disponent zudem Hilfestellungen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte geben.
Da wir eine Freiwillige Feuerwehr sind, ist unsere Wache nicht ständig besetzt. Alle Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr sind mit Funkmeldeempfängern (sogenannte Pieper) ausgestattet. Das sind kleine Geräte die zentral von der Leitstelle alarmiert werden und über Vibration und Piepton einen Alarm abgeben, ggf. auch das Einsatzstichwort anzeigen. Zusätzlich verfügen viele Feuerwehren inzwischen über Alarmierungs-Apps für Smartphones.
Nach der Alarmierung durch die Leitstelle begibt sich der Feuerwehrangehörige von Zuhause, von der Arbeit oder auch vom Einkaufen auf schnellstem Weg zur Wache. Er hat dabei Sonderrechte, darf also vorsichtig und ohne jemanden zu gefährden beispielsweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten oder auch seinen PKW im Parkverbot abstellen. Diese Sonderrechte dürfen aber nur äußerst moderat und zurückhaltend angewendet werden, da alle anderen Verkehrsteilnehmer ihn ja noch nicht als alarmierte Einsatzkraft der Feuerwehr erkennen können.
Von der Wache aus wird dann gemeinsam mit Feuerwehrfahrzeugen die Einsatzstelle angefahren. Das klingt sehr langwierig, trotzdem dauert es selten länger als 10 Minuten, bis das erste Fahrzeug an der Einsatzstelle eintrifft, je nachdem, ob bspw. eine geschlossene Schranke die Einsatzfahrt behindert. In der Regel kommt es Ihnen als Hilfesuchenden aber wesentlich länger vor, als es tatsächlich dauert.
Was heißt Freiwillige Feuerwehr, wo gibt es Berufsfeuerwehren?
In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass Städte und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern eine Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften vorhalten müssen. Die Größe der Berufsfeuerwehr richtet sich dabei nach der Anzahl der Einwohner der jeweiligen Stadt. Das dortige Feuerwehrpersonal wird für seinen Dienst bezahlt, es ist also sein Beruf.
Eine Freiwillige Feuerwehr, im Land Brandenburg übrigens nicht die Ausnahme sondern eher die Regel, hat üblicherweise unbesetzte Feuerwehrgerätehäuser. Nach Eingang eines Notrufes werden über eine zentrale Leitstelle die zuständigen Feuerwehrleute alarmiert, fahren von ihrer eigentlichen Arbeit oder von Zuhause zum Feuerwehrgerätehaus, besetzen dann die dortigen Fahrzeuge und rücken zum Einsatz aus. Diese Feuerwehrleute bekommen dafür keine Bezahlung. Die Arbeitgeber können aber eine Kostenerstattung bei der jeweiligen Kommune beantragen, sofern die Feuerwehrangehörigen wegen eines Einsatzes den Arbeitsplatz verlassen mussten, oder erst später aufsuchen konnten.
Warum fahren immer gleich so viele Feuerwehrfahrzeuge zum Einsatzort?
Die Anzahl der alarmierten Feuerwehrfahrzeuge richtet sich grundsätzlich nach der Alarmmeldung der Leitstelle. Diese muss anhand der Informationen, die sie vom Anrufer erhält, die entsprechenden Kräfte alarmieren. Dabei gibt es auch Vorgaben, wie z. B. eine definierte Alarm- und Ausrückeordnung für besondere Objekte, Autobahnabschnitte, Waldgebiete etc. Da sich der Umfang eines Einsatzes oft erst an der Einsatzstelle feststellen lässt, kann es sein, dass mehr Einsatzfahrzeuge und -kräfte an der Einsatzstelle eintreffen als tatsächlich benötigt werden. Anhand der Meldung muss der Disponent in der Leitstelle das Ausmaß der Schadenslage einschätzen. Hier spielt Erfahrung bei der Kräfte- und Mittelauswahl eine große Rolle. In der Regel wird etwas mehr disponiert als tatsächlich erforderlich, weil der Disponent nicht vor Ort ist und im Fall einer größeren Schadenslage keine wertvolle Zeit für Nachalarmierungen vergeudet werden soll.
Muss auch nachts das Martinshorn angeschaltet werden? Wecken wir damit denn nicht alle?
Nur mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht darf die Feuerwehr Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen und beispielsweise über rote Ampeln fahren. Da das gefährlich sein kann, müssen andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam gemacht werden. Nötig ist das, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Wenn möglich, wird der Maschinist bei einer freien und einsehbaren Straße in der Nacht sicherlich auf das Martinshorn verzichten und dieses nur bei Bedarf aktivieren.
Was mache ich, wenn sich ein Feuerwehrfahrzeug mit Sondersignal nähert?
Beiseite fahren, sofern möglich, ansonsten zügig weiterfahren, bis sich eine Gelegenheit ergibt, Platz zu machen. An Kurven oder Engstellen zu halten wäre für die Feuerwehr eher hinderlich und für Sie gefährlich.
Warum blockiert die Feuerwehr oft die gesamte Straße / alle Fahrspuren?
Die Sicherung der Straße ist ein Schutz für die Feuerwehrleute vor dem fließenden Verkehr. Generell regelt aber nicht die Feuerwehr den Verkehr, dies ist Aufgabe der Polizei, die Feuerwehr sichert lediglich ihren Einsatzraum. Was auch gern übersehen wird, einige Feuerwehrfahrzeuge brauchen auch in der Breite mehr Platz, um arbeiten zu können, bspw. die Drehleiter.
Warum sind einige Feuerwehrleute gar nicht beschäftigt und stehen herum?
Je nach Art des Einsatzes braucht man manchmal gerade in der Anfangsphase eines Einsatzes eine große Anzahl an Einsatzkräften. Die Einsatzstelle muss gesichert werden, Gerätschaften in Stellung gebracht und Schlauchleitungen verlegt werden. Wenn es in der Endphase um Rückbau- und Aufräumarbeiten geht, werden ebenfalls wieder alle Einsatzkräfte benötigt. Ferner hat jeder Platz auf dem Fahrzeug eine feste, vorgegebene Aufgabe und die Einsatzkräfte werden grundsätzlich entsprechend ihrer „vorgegebenen“ Aufgabe eingesetzt. Gibt es für ein Fahrzeug also gerade keinen Auftrag, verbleiben die Einsatzkräfte an der Einsatzstelle in Bereitschaft.
Wenn bspw. auf Energieversorger oder auf die Polizei gewartet werden muss, nachdem der Einsatz bereits abgeschlossen ist, kann es ebenfalls passieren, dass die Feuerwehrangehörigen am Einsatzort warten müssen. Vor dem Betreten von Bahnanlagen muss ebenfalls gewartet werden, bis diese stromlos geschaltet sind und keine Gefahr mehr vom Bahnverkehr ausgeht.
Bei Brandeinsätzen unter Atemschutz müssen Reserven gebildet werden, um die Einsatzkräfte, die schwerste körperliche Arbeit leisten, regelmäßig abzulösen. Außerdem muss ein Sicherheitstrupp gestellt werden, der nur für die Rettung der Feuerwehrleute eingesetzt wird.
Sind Feuerwehrangehörige medizinisch geschult?
Ja. Sie sind aber keine Ärzte und auch nur selten Sanitäter. Vorgeschrieben ist eine jährliche Ersthelferschulung. Deshalb sind sie durchaus besser, da regelmäßiger, geschult als der Durchschnittsbürger, aber in der Regel dennoch „nur“ Ersthelfer.